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Häufig gestellte Fragen
-FAQ -

Wann kann ich den Mustang oder die Events Mieten?
Der Mustang ist jedes Jahr vom 1.April bis Ende Oktober für sie bereit.
In Ausnahmefällen wie z.B für eine Hochzeit kann selbstverständlich nach Absprache auch ausserhalb des Mietzeitraums das Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
Ich bin Neulenker darf ich den Mustang trotzdem Mieten?
Nein, in den Versicherungsdokumente wäre das Vermieten des Mustangs an Neulenker zwar gestattet jedoch ist das Fahrzeug durch seinen Kraftvollen Heckantrieb (425PS) Unberechenbar und wird deshalb nur an Personen Vermietet die keinen Neulenker Eintrag im Fahrzeugausweis aufweisen.
Wie viele Kilometer darf ich beim Mieten des Mustangs fahren?
Es gibt KEINE Kilometer Begrenzug, du bezahlst nichts für gefahrene Kilometer .
Egal ob bei Normaler Mietung oder Mietung eines Events mit dem Mustang.
Warum muss man 500.- Kaution bezahlen?
Die Kaution ist eine Absicherung für den Vermieter, da bei einem Selbstverschuldeten Unfall der Mieter einen gewissen Betrag selbst übernehmen muss dies nennt man Selbstbehalt.
Bei unserer Versicherungspolice kostet der Selbstbehalt bei einem Selbstverschuldeten Unfall 1000.- somit währen 50% mit der Kaution von 500.- zu Beginn schon gedeckt.
Beispiel: Selbstverschuldeter Frontalzusammenstoss -> Schadenhöhe 12`000.-
Dein Selbstbehalt bei Selbstverschuldeten Unfällen 1000.-
Deine Kaution von 500.- wird einbehalten
Die Restlichen 500.- müssen vom Mieter in den nächsten 30 Tagen beglichen werden. Restliche Schadenhöhe von 11`000.- werden von der Versicherung übernommen.
Wird meine Kaution auch einbehalten bei Unfällen bei denen ich keine Schuld Trage?
Nein, Bei Unfällen müssen jedoch zwingend folgende Massnahmen getroffen werden:
1. Vermieter Kontaktieren (079 311 22 84).
2. Unfallprotokol ausfüllen.
3. IMMER Polizei verständigen da es sich um einen Unfall mit einem Mietfahrzeug handelt. Erfahrungsgemäss kann so für alle beteiligten im Nachhinein für Entlastung gesorgt werden.
Sobald die 100% Schuldklärung definiert wurde und der Mieter, des Unfalls nicht für Schuldig der Justiz & Versicherung erklärt wurde, werden die 500.- Kaution zurückerstattet.
Noch mehr unbeantwortete fragen? Kontaktiere mich unverbindlich!
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