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Häufig gestellte Fragen

-FAQ -

Image by Scott Anderson

Wann kann ich den Mustang oder die Events Mieten?

Der Ford Mustang steht dir jedes Jahr  vom 1.April bis Ende Oktober zur Verfügung.

In Ausnahmefällen - zum Beispiel für Hochzeit - kann das Fahrzeug nach Absprache auch außerhalb dieses Zeitraums gemietet werden

Ich bin Neulenker darf ich den Mustang trotzdem Mieten?

Laut Versicherungsbedingungen wäre die Vermietung des Ford Mustangs auch an Neulenker grundsätzlich gestattet.


Aufgrund der hohen Leistung (425 PS) und des kraftvollen Heckantriebs gilt das Fahrzeug jedoch als anspruchsvoll in der Handhabung.

Aus Sicherheitsgründen wird der Mustang daher ausschließlich an Fahrerinnen und Fahrer vermietet, die keinen Neulenker-Eintrag im Führerausweis haben.

Wie viele Kilometer darf ich beim Mieten des Mustangs fahren?

Beim Mieten des Ford Mustangs gibt es kein Kilometerlimit.
Du kannst also fahren, so weit du möchtest – der Mietpreis passt sich flexibel an: CHF 1.50 pro gefahrenem Kilometer.

Warum 500.- Kaution bezahlen, erhalte ich diese wieder?

Die Kaution dient als Absicherung für den Vermieter, da im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ein Selbstbehalt fällig wird.

Bei unserer Versicherung beträgt der Selbstbehalt CHF 1'000.–.
Die bei Mietbeginn zu hinterlegende Kaution von CHF 500.– deckt somit bereits 50 % dieses Betrags ab.

 

Beispiel: Selbstverschuldeter Frontalzusammenstoß

  • Gesamtschaden: CHF 12'000.–

  • Dein Selbstbehalt: CHF 1'000.–

  • Kaution (CHF 500.–) wird einbehalten

  • Restbetrag (CHF 500.–) ist vom Mieter innerhalb von 30 Tagen zu begleichen

  • Die restlichen CHF 11'000.– übernimmt die Versicherung

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Sofern kein selbstverschuldeter Unfall eintritt, erhältst du die vollständige Kaution bei der Rückgabe des Ford Mustangs selbstverständlich zurück!

Wird meine Kaution auch einbehalten bei Unfällen bei denen ich keine Schuld Trage?

Wird der Mieter nach der offiziellen Abklärung nicht als schuldtragend erklärt (seitens Polizei, Justiz oder Versicherung),
so wird die vollständige Kaution von CHF 500.– selbstverständlich zurückerstattet.

Bei einem Unfall mit dem Mietfahrzeug muss in  JEDEM  Fall die Polizei verständigt werden.
Nur so kann eine offizielle und eindeutige Schuldklärung erfolgen – ein entscheidender Faktor für die Versicherungsabwicklung und die Schadenregulierung.

Noch mehr unbeantwortete fragen? Kontaktiere mich unverbindlich!

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